Urkundenübersetzung

Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen

Für viele Verwaltungsakte müssen bei Behörden Urkunden und Dokumente vorgelegt bzw. eingereicht werden. Sind diese Papiere nicht in der jeweiligen Amtssprache bzw. mehrsprachig (einschließlich der Amtssprache) ausgefertigt, muss davon meist eine Übersetzung angefertigt werden. In der Regel verlangen Behörden dann eine beglaubigte Übersetzung. Auch für Studium und Bewerbung sind oft beglaubigte Übersetzungen von Leistungs- und Ausbildungsnachweisen erforderlich.

Als vom Landgericht Traunstein öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer für die englische Sprache, kann ich eine von mir angefertigte Übersetzung von englischen und deutschen Dokumenten beglaubigen, so dass sie von Behörden und anderen Institutionen anerkannt wird.

Da solche Dokumente persönliche und oftmals sensible Daten enthalten, ist Vertraulichkeit oberstes Gebot. Ein beeidigter Übersetzer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf Tatsachen, die ihm bei seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangt sind, nicht weitergeben.

 

Ich fertige für Sie beglaubigte Übersetzungen von u. a. folgenden Dokumenten an:

  • Urkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunden
  • Gerichtsurteile
  • Schulzeugnisse
  • Ausbildungs- und Leistungsnachweise
  • Diplom- und Approbationsurkunden

 

Bitte vereinbaren Sie zur Abgabe und Abholung von Unterlagen vorher telefonisch einen Termin mit mir.

Sie erreichen mich unter 08061-345 132 9 oder uebersetzung@manfred-kristian.de

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